Liebe Gäste
Gemäss der Verordnung über die Ausweitung der Zertifikatspflicht haben wir das Handling im Hotel bis auf Weiteres wie folgt angepasst:
Ab 26.11.2021 - Start der Wintersaison 2021/2022 - gilt eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren im gesamten Hotelbereich, sowie im Restaurant und Hotelbar.
Das Zertifikat kann eines der
«2 G» sein:
- Genesen (gültig 6
Monate nach Ausstellungsdatum vom Arzt)
- Geimpft (gültig 1
Jahr nach der 2. Impfung)
Ohne gültiges 2G-Zertifikat nehmen wir keine Hotelbuchung an.
Wir bitten Sie, bis zum Nachweis Ihres gültigen Covid-Zertifikats einen Mundschutz zu tragen.
Um Ihnen den Aufenthalt bei
uns zu erleichtern, werden wir bei Anreise Ihr Zertifikat prüfen, welches Sie
dann nicht mehr jeden Morgen beim Frühstück und/oder Abendessen (nur im Winter)
vorweisen müssen.
Die Maskenpflicht bleibt im öffentlichen Hotelbereich bestehen bis Sie am Tisch sitzen - stehende Konsumation ist nicht erlaubt.
Für unsere ausländische
Gäste gilt:
Sollten
Sie über kein «EU Digital COVID Certificate» verfügen, bzw. mit einem in der
Schweiz nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sein, müssen Sie einen
negativen Test vorweisen können.
Wir freuen uns auf Ihren
Besuch!
Hotel Bündnerhof
Curdin Flury und Stefanie
Scholz mit Team