Liebe Gäste 

Gemäss der Verordnung über die Ausweitung der Zertifikatspflicht haben wir das Handling im Hotel bis auf Weiteres wie folgt angepasst:

Ab 26.11.2021 - Start der Wintersaison 2021/2022 - gilt eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren im gesamten Hotelbereich, sowie im Restaurant und Hotelbar.

Das Zertifikat kann eines der «2 G» sein:

- Genesen (gültig 6 Monate nach Ausstellungsdatum vom Arzt)

- Geimpft (gültig 1 Jahr nach der 2. Impfung)

Ohne gültiges 2G-Zertifikat nehmen wir keine Hotelbuchung an.
Wir bitten Sie, bis zum Nachweis Ihres gültigen Covid-Zertifikats einen Mundschutz zu tragen.

Um Ihnen den Aufenthalt bei uns zu erleichtern, werden wir bei Anreise Ihr Zertifikat prüfen, welches Sie dann nicht mehr jeden Morgen beim Frühstück und/oder Abendessen (nur im Winter) vorweisen müssen. 

Die Maskenpflicht bleibt im öffentlichen Hotelbereich bestehen bis Sie am Tisch sitzen - stehende Konsumation ist nicht erlaubt.

Für unsere ausländische Gäste gilt: 

Sollten Sie über kein «EU Digital COVID Certificate» verfügen, bzw. mit einem in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sein, müssen Sie einen negativen Test vorweisen können. 


Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

Hotel Bündnerhof

Curdin Flury und Stefanie Scholz mit Team